Elektrotechnische Gutachten

Beurteilung von elektrotechnischen Anlagen entsprechend der behördlichen Auflagen und der zu diesem Zeitpunkt geltenden Normen und Bestimmungen der jeweiligen Bundesländern.

 

Zu den zu begutachtenden elektrotechnischen Anlagen gehören:

 

  • Brandmeldeanlagen
  • Sprachalarmanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Sicherheitsstromversorgungsanlagen (Notstromaggregate)
  • Elektrische Anlagen bis 1 kV
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